Preise

Kosten für eine 24-
Stunden Pflegekraft.

Transparent & Fair.

Die Entscheidung für oder gegen eine 24 Stunden Betreuung Zuhause wird nicht zuletzt auch anhand der anfallenden Kosten getroffen. Welche Ausgaben dabei auf Sie zukommen, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. So spielen beispielsweise der Pflegegrad, die Sprachkenntnisse der Pflegekraft oder auch die Anzahl der zu pflegenden Personen eine entscheidende Rolle. Zusätzlich werden die individuelle Betreuungssituation und Ihre persönlichen Wünsche bei der Angebotserstellung berücksichtigt.

Gemeinsam finden wir für Sie das optimale Angebot und unterstützen Sie bei der Finanzierung.

PFLEGELEISTUNGEN

Beispielrechnung für die Betreuungskosten.

Eine erste Orientierung für die zu erwartende monatliche Belastung bietet Ihnen das nachfolgende Finanzierungsbeispiel. Grundlage der Berechnung sind hauswirtschaftliche sowie pflegerische Dienstleistungen, die von einer deutschsprachigen Pflegekraft für eine pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 3 ausgeführt werden.

BeitragsartMonatliche Kosten & Zuschüsse (auf 30 Tage gerechnet)
Gesamtbetreuungskosten 2.850 € (95 € pro Tag)
Entlastungsbetrag125 €
Umgewandelte Pflegesachleistungen (bei Pflegegrad 3)-545 €
Übriges Pflegegeld (bei Pflegegrad 3)-327 €
Verhinderungspflege-200 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten1.653 €
Steuererleichterungen (bis zu 4.000 €)-333 €
Monatliche Belastung1.320 € (44 € pro Tag)

Für ein genaues und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot nutzen Sie bitte unser kostenloses Angebotsformular oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch.

Ihr Vorteil:

In unserem Angebot sind bereits alle Kosten maximal transparent aufgelistet. Das bedeutet, Sie sehen auf einen Blick, welche Vergütung für die Pflegekraft anfällt, welche Kosten für Steuern, Sozialabgaben, Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung hinzukommen und auch welche Summe für unsere Leistungen einkalkuliert wird. Somit gibt es bei uns keine versteckten Kosten.

Entlastung durch staatliche Unterstützung.

Sie haben die Möglichkeit, sich durch das sogenannte Pflegegeld sowie weitere Unterstützungen vom Staat finanzielle Entlastung zu verschaffen.

Pflegegeld: Mit dem Pflegegeld können sich Betroffene eine Finanzleistung durch die Pflegeversicherung sichern. Für die Auszahlung des Pflegegeldes an die pflegebedürftige Person müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Es findet eine häusliche Pflege statt.
  • Ein Angehöriger oder eine ehrenamtlich tätige Person ist für die Pflege verantwortlich.
  • Es liegt mindestens der Pflegegrad 2 vor.
Pflegebedürf­tigkeitmax. Leistung / Monat in Euro (seit 2017)
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2316 €
Pflegegrad 3545 €
Pflegegrad 4728 €
Pflegegrad 5901 €

Weitere Entlastung erhalten Angehörige durch die sogenannte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese greift bei temporärer Abwesenheit wie z.B. Urlaub oder Krankheit, in der eine Pflegekraft organisiert werden muss. Ab Pflegestufe 2 können bis zu 1.612 € ausgezahlt werden.

Darüber hinaus können bei der Steuererklärung gem. § 35a EstG maximal 4000 € jährlich durch die Angabe von sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden. Dadurch lassen sich die effektiven Kosten ebenfalls reduzieren. Befragen Sie hierzu gerne Ihren Steuerberater oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

Pflegegrad

1

Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

2

Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten

3

Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten

4

Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

5

Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

100,- € Prämie für Ihre
Empfehlung!

Zu einer guten Pflege gehört Vertrauen – Empfehlen Sie uns gerne weiter, wenn Sie mit uns zufrieden sind. Sie können uns auch 2 Wochen lang kostenlos testen.*

*Abrechenbar über die Verhinderungspflege